Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Zweck und Gegenstand
Die CallPark GmbH bietet einen Service an, der es registrierten Kunden ermöglicht, die Gebühren für die Nutzung von Parkflächen in den mit CallPark zusammen arbeitenden Gemeinden bargeldlos mit dem Mobiltelefon zu bezahlen. Im Namen und mit Ermächtigung der dem CallPark-System angeschlossenen Kommunen, sonstigen öffentlichen Einrichtungen und privaten Parkraumbewirtschaftungsunternehmen übernimmt CallPark die bargeldlose Abrechnung und Einziehung der anfallenden Parkgebühren gegenüber dem Kunden.
2. Vertragsschluss
Um die CallPark-Dienstleistung nutzen zu können, ist eine Registrierung des Kunden bei CallPark notwendig. Diese kostenlose Registrierung kann per Telefon oder online (www.callpark.de) erfolgen. Hierbei gibt der Kunde u.a. folgende Daten bekannt: Name, Vorname, Anschrift, seine Handynummer, sein Kfz-Kennzeichen, seine Bankverbindung und die gewünschte Zahlungsart. Mit der Registrierung erteilt der Kunde seine Zustimmung wahlweise zur Teilnahme am Lastschriftverfahren oder zur Bezahlung mit Kreditkarte. Die Registrierung wird durch die Freischaltung des Kunden durch CallPark abgeschlossen. Mit der Freischaltung kommt der Vertrag zwischen CallPark und dem Kunden zustande. Der Kunde erhält für jedes von ihm bei CallPark angemeldete Fahrzeug eine CallPark-Vignette, die hinter der Windschutzscheibe angebracht wird. Die aufgrund des jeweiligen Parkvorgangs entstehenden öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen der Kommune und dem Kunden bleiben unberührt. Dazu zählen insbesondere die Gebührenfestlegung auf Grundlage der Parkgebührenordnung der jeweiligen Kommune, die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten und die Verwaltungsvollstreckung.
3. Pflichten des Kunden
3.1. Der Kunde ist verpflichtet, alle Änderungen seiner persönlichen oder vertraglichen Daten, wie z.B. Handy-Nummer, Bankverbindung oder Kfz-Kennzeichen, unverzüglich über seinen persönlichen Internetzugang (Login über www.callpark.de) einzugeben oder CallPark per E-Mail, per Post oder über die Hotline mitzuteilen. Kommt der Kunde seiner Informationspflicht nicht nach, so ist CallPark berechtigt, dadurch entstehende Mehrkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. Kann CallPark geänderte Vertragsdaten nicht in Erfahrung bringen, ist CallPark berechtigt, die Dienstleistung einzustellen und das Kundenkonto zu sperren.
3.2. Der Kunde verpflichtet sich, bei Nutzung des CallPark-Systems in den dafür vorgesehenen Parkzonen die An- und Abmeldung zum System zu Beginn und nach Beendigung des Parkvorgangs vorzunehmen. Meldet sich der Kunde nach ordnungsgemäßer Anmeldung nicht wieder ab, wird bei der Berechnung der Parkgebühr die erlaubte Höchstparkzeit zugrunde gelegt, unabhängig von der tatsächlichen Parkdauer. Die Kontrolle der ordnungsgemäßen Anmeldung und der Einhaltung der Parkhöchstdauer bleibt der jeweiligen Kommune bzw. dem jeweiligen privaten Parkraumbewirtschaftungsunternehmen vorbehalten.
3.3. Der Kunde ist zur Zahlung der durch Nutzung des CallPark-Systems entstandenen Parkgebühren verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn eine dritte Person sein Mobiltelefon oder sonstiges datenfähiges Endgerät zum Entrichten der Parkgebühren nutzt. Die Abrechnung der Park- und Service-Gebühren erfolgt über ein Kundenkonto, welches CallPark für den Kunden anlegt. Die Zahlungsabwicklung gegenüber dem Kunden erfolgt über eine Bank, die durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Durchführung der entsprechenden Zahlungsverfahren zugelassen ist.
3.4 Die etwaige Nichtverfügbarkeit des CallPark-Systems, gleich aus welchem Grund, entbindet den Kunden nicht von seiner Verpflichtung, anfallende Parkgebühren in der sonst vorgesehenen Art und Weise (Parkscheinautomat/Parkuhr usw.) zu zahlen.
4. Gebühren und Preise
4.1. Der Kunde zahlt für die Parkzeit die von der Gemeinde oder dem privaten Parkraumbewirtschaftungsunternehmen festgesetzte Gebühr. Darüber hinaus werden dem Kunden Kosten für die Nutzung des CallPark-Systems gemäß der gültigen Preisliste von CallPark berechnet, die auf www.callpark.de zu finden ist.
4.2. CallPark ist nicht verpflichtet, dem Kunden Änderungen der Parkgebühren der Gemeinde oder des privaten Parkraumbewirtschaftungsunternehmens mitzuteilen.
5. Zahlungsverkehr
5.1. CallPark zieht die bei dem Kunden tatsächlich angefallen Parkgebühren für die jeweilige Kommune oder das private Parkraumbewirtschaftungsunternehmen ein.
5.2. Der Kunde kann zur Zahlung seiner Parkgebühren zwischen folgenden Zahlungsarten wählen:
1. Lastschriftverfahren (Postpaid)
2. Kreditkarte (Postpaid)
3. Vorabbezahlung (Prepaid)
CallPark wird vom Kunden zum Einzug der Parkgebühren mittels Lastschrift oder Begleichung per Kreditkarte ermächtigt. Der Abrechnungszeitraum beträgt einen Monat beginnend vom 25. eines Monats bis zum 24. des Folgemonats. Am Ende des Zeitraums wird der Betrag der bis dahin angefallenen Parkgebühren und der Dienstleistungsnutzung in Rechnung gestellt und vom Kundenkonto abgebucht. Liegt der Gesamtbetrag unter 2,-- Euro, behält sich CallPark das Recht vor, den Zahlungsvorgang einen Monat später auszulösen. Der Kunde hat die Möglichkeit, die Rechnung in elektronischer oder Papierform zu erhalten. Wünscht der Kunde eine Rechnung in Papierform, fallen dafür gesonderte Kosten an, die der jeweils gültigen Preisliste der CallPark GmbH zu entnehmen sind. Der Kunde kann sein Kundenkonto auch per Vorabüberweisung laden. In diesem Falle wird nach jedem Parkvorgang die entsprechende Parkgebühr vom Kundenkonto abgebucht und dem Kunden der Kontostand per SMS mitgeteilt.
6. Zahlungsverzug
6.1. Die Rechnungsbeträge werden 5 Werktage nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. Wird eine Lastschrift nach zwei erfolglosen Versuchen nicht eingelöst, so ist CallPark berechtigt, der Kommune oder dem privaten Parkraum-bewirtschaftungsunternehmen die ihr bekannt gegebenen persönlichen Daten und Bankverbindung des Kunden weiterzugeben, damit die genannten Stellen die Gebühren selbst eintreiben könnenn. Für jede nicht eingelöste Forderung wird dem Kunden ein Verwaltungsaufwand in Höhe von mindestens 10,-- Euro berechnet. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt unberührt.
6.2. Bei Nichteinlösung einer Lastschrift ist CallPark berechtigt, den Kunden – unter Benachrichtigung der Kommune bzw. des privaten Parkraumbewirtschaftungs- unternehmens – bis zur Begleichung der offenen Forderung von der Nutzung des CallPark-Systems auszuschließen und das Kundenkonto des Kunden zu sperren.
6.3. Einwände gegen den Rechnungsbetrag sind innerhalb von 8 Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich gegenüber CallPark geltend zu machen. Das Unterlassen eines rechtzeitigen Widerspruchs gilt als Genehmigung des Rechnungs-betrages. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.
7. Laufzeit und Kündigung
7.1. Der unbefristete Vertrag beginnt mit der Freischaltung des Kundenkontos bzw. – bei Prepaidzahlung - mit Bestätigung des ersten Parkvorgangs.
7.2. Der Kunde kann den CallPark-Nutzungsvertrag jederzeit per Post oder E-Mail an info@callpark.de ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
7.3. CallPark kann den Nutzungsvertrag jederzeit durch ordentliche Kündigung schriftlich oder per E-Mail unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen kündigen.
7.4. Eine fristlose Kündigung durch CallPark ist nur aus wichtigem Grund möglich. Ein solcher liegt insbesondere vor, wenn aufgrund äußerer Umstände davon auszugehen ist, dass Dienstleistungen missbräuchlich in Anspruch genommen werden, der Kunde gegen die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der CallPark GmbH verstößt oder in sonstiger Weise das Vertrauensverhältnis zwischen CallPark und dem Kunden von diesem vertretbar stark erschüttert ist.
7.5. Im Falle der Kündigung wird das für den Kunden bei CallPark eingerichtete Konto deaktiviert und abgerechnet. Die Daten werden anschließend gelöscht.
8. Datenschutz
8.1. Zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten der CallPark GmbH ist die Erhebung folgender Daten zwingend erforderlich (Bestandsdaten):
- Firmenkunde oder Privatkunde
- Firmenname oder Nachname, für Firmenkunden die USt-ID-Nr.
- Vorname bzw. bei Firmenkunden die Kontaktperson
- Telefon-Nr., vollständige Adresse
- bei Kreditkartenabrechnung die Angaben zur Kreditkarte
- Angaben zu Mitnutzern: Fahrzeugkennzeichen, Mobiltelefon-Nr., Vorname und Nachname
8.2. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden in einem in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Rechenzentrum verarbeitet. CallPark hat hinreichende technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der personen-bezogenen Daten getroffen. Die Vorschriften des Teledienstgesetzes (TDG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) finden Anwendung und werden beachtet. Die Betroffenenrechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung gemäß §§ 33 ff. des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) können gegenüber der CallPark GmbH geltend gemacht werden. Daten über Parkvorgänge von Kunden werden für einen Zeitraum von 6 Monaten gespeichert.
8.3. Für die ordnungsgemäße Abrechnung der Parkgebühren der Kommune oder des privaten Parkraumbewirtschaftungsunternehmens können diese Einsicht in die nachstehend aufgeführten Daten erhalten:
Kfz-Kennzeichen, Name und Anschrift des Halters,
Datum, Zeit und Dauer des jeweiligen Parkvorgangs,
Parkzone, abgerechnete Parkgebühr
Der Zugriff durch die Kommune bezieht sich in der Regel nur auf Parkvorgänge, die nicht älter als 3 Monate sind. Eine darüber hinausgehende Übermittlung von Daten von Parkvorgängen ist nur in begründeten Einzelfällen durch eine Anfrage der Kommune bei CallPark möglich.
8.4 Soweit der Kunde seine Daten CallPark über das Internet übermittelt, haftet CallPark nicht für die Sicherheit der Vertraulichkeit der übermittelten Daten. Zwar wird eine Transportverschlüsselung (SSL) eingesetzt, dennoch kann eine Vertraulichkeit von Daten bei der Übertragung über das Internet nicht gewährleistet werden.
8.5. Bei der Anmeldung eines Parkvorgangs über das Mobilfunktelefon wird die Rufnummer zur Identifizierung des CallPark-Kunden erhoben und verarbeitet. Dies erfolgt auch, wenn die Rufnummer netzseitig unterdrückt wird.
8.6 CallPark behält sich vor, Dritte (z.B. Rechtsanwaltskanzleien oder Inkassounternehmen) mit der Einziehung offener Forderungen zu beauftragen. In diesem Falle werden die zur Einziehung erforderlichen Daten den hierzu beauftragten Dritten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen mitgeteilt.
9. Haftung
9.1. Außer im Falle eigenen Vorsatzes und eigener grober Fahrlässigkeit übernimmt CallPark keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit des CallPark-Systems. Dies gilt insbesondere für die Verfügbarkeit der Mobilfunknetze und die Funktionsfähigkeit von mobilen Endgeräten.
9.2. In gleicher Weise übernimmt CallPark keine Haftung für fehlerhaft oder nicht beendete Parkvorgänge.
9.3. CallPark übernimmt gegenüber dem Kunden keine Haftung für Leistungen der Kommune oder privater Parkraumbewirtschaftungsunternehmen, für Leistungen von Anbietern von Zahlungssystemen und für Leistungen sonstiger Dritter.
10. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.1. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.
10.2. Erfüllungsort für die beiderseitigen Leistungen ist der jeweilige Ort der Parkfläche. Soweit der Kunde Kaufmann ist oder eine Partei keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder sie nach dem Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Düsseldorf.
11. Änderungen oder Ergänzungen und Nebenbestimmungen
11.1 CallPark behält sich vor, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Solche Änderungen oder Ergänzungen werden dem Kunden in Textform bekannt gegeben. Neu zugegangene Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats in Textform widerspricht.
11.2. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Jede Änderung oder Ergänzung des vorstehenden Vertrages bedarf einer gesonderten Vereinbarung, die in Textform zu fassen ist.